Wesentliche Eckpunkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMUs
Die CSRD erfordert eine umfassende Berichterstattung, die sowohl die interne als auch die externe Perspektive berücksichtigt. Unternehmen sind nunmehr dazu verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf die Gesellschaft, die Umwelt und das Klima zu berichten als auch über externe Einflüsse, die sich negativ auf das Unternehmen auswirken können, wie beispielsweise finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel oder dem Verlust der Biodiversität.
Darüber hinaus sieht die CSRD vor, dass Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsziele und -kennzahlen berichten müssen. Gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden Unternehmen aufgefordert, bis zu 1144 quantitative und qualitative Datenpunkte in ihren Berichten standardisiert zu erfassen.
Eine weitere Anforderung ist, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung von einem akkreditierten, unabhängigen Prüfer mit begrenzter Sicherheit überprüft werden muss.
Zukünftig wird auch die Kennzeichnung nachhaltigkeitsbezogener Informationen gemäß der ESEF-Verordnung eingeführt. Dies bedeutet, dass Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte in einer EU-weiten digitalen Datenbank, dem sogenannten „European Single Access Point“, hochgeladen werden müssen.