Ab wann wird Nachhaltigkeit zur Pflicht?
Im Jahr 2021 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für die Änderung der Nachaltigkeitsberichterstattung vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde dem Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgelegt. Im Jahr 2022 wird das EU-Parlament auf Basis des Vorschlages einen entsprechenden Gesetzestext aushandeln.
Demnach könnten in Zukunft mehr Unternehmen als zurzeit geplant der Berichtspflicht nachkommen müssen. Aktuell bezieht sich die Pflicht auf kapitalmarktorientierte Unternehmen. In Zukunft soll der Gesetzesentwurf Unternehmen, die 2 der 3 folgende Kriterien erfüllen, miteinbeziehen:
- Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
- Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
- mindestens 250 Beschäftigte.
Die IHK München hat weitere Informationen über das Format, die Prüfung und die Verantwortung zur zukünftigen Berichterstattung ausgearbeitet.