Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Am 29. Juni 2023 trat die EUDR in Kraft. Die Verordnung stellt einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu weltweitem Schutz der Wälder dar. Durch die Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die dazu beitraggen, dass die globale Entwaldung reduziert wird.
Wie ist die EUDR einzuordnen?
Im Rahmen des „Green Deal“ hat die Europäische Union (EU) Maßnahmen ergriffen, die dem Schutz der Umwelt dienen und die Achtung der Menschenrechte fördern. Das Ziel ist, nachhaltige Unternehmensführung zum Standard in Europa zu machen. Die EUDR ist ein wichtiger Teil dieser Mission, da sie Lieferketten reguliert und Transparenz schafft.
Für welche Unternehmen ist die EUDR relevant?
Die EUDR ist für alle Unternehmen relevant, die Produkte oder Rohstoffe, wie Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao, Vieh oder Kautschuk in der EU bereitstellen oder aus der EU exportieren. Ebenso zu beachten sind Folgeprodukte, die einen oder mehrere der genannten Produkte oder Rohstoffe umfassen und ebenfalls einen Einfluss auf den Geltungsbereich für Unternehmen haben.
Betroffene Unternehmen müssen bis zum 30. Dezember 2024 konform nach EUDR sein, weshalb viele Unternehmen heute unter Zugzwang stehen. Zunächst gilt die Regelung für alle Nicht-KMU. Jedoch müssen ab dem 30. Juni 2025 auch alle KMU EUDR-konform sein.