CSDDD: Das muss Dein Unternehmen über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive wissen

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine weitere Komponente im Blumenstrauß der regulatorischen Verordnungen. Die neue, wegweisende EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Angesichts wachsender globaler Herausforderungen in diesen Bereichen zielt die CSDDD darauf ab, nachhaltige Geschäftspraktiken verbindlich zu machen. In diesem Artikel werden der aktuelle Stand der CSDDD, die wesentlichen Aspekte der neuen Verordnung, ihre Auswirkungen und relevante Schritte für betroffene Unternehmen erläutert.

Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)?

Mit der CSDDD hat die Europäische Union im Sommer 2024 eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie verabschiedet, welche einen Meilenstein auf dem Weg zu nachhaltigen europäischen Lieferketten markiert. Über die Europäische Lieferkettenrichtlinie werden große europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Konzeptionell baut die CSDDD auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf, enthält aber insbesondere im Umweltbereich bedeutsame Veränderungen. 

Die CSDDD verankert Menschenrechtsbelange und Umweltaspekte in den Governance-Strukturen von Unternehmen, um verantwortungsvolles Handeln zu etablieren, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu implementieren und so einen positiven Einfluss auf globale Wertschöpfungs- und Lieferketten zu nehmen. Mit dem Lieferkettengesetz sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit auf EU-Ebene gestärkt werden.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht – Was gilt ab wann?

Die CSDDD wurde als Antwort auf die zunehmenden globalen Herausforderungen in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz entwickelt. Der Entwurf der Richtlinie wurde im Mai 2024 vom EU-Parlament in Straßburg und den Mitgliedsstaaten der EU angenommen. Anfang Juli 2024 wurde die Corporate Sustainability Due Diligence Directive im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist 20 Tage später am 25.07.2024 in Kraft getreten. Nach aktuellem Stand haben die EU-Mitgliedstaaten nun die Aufgabe, die Richtlinie bis zum 26.07.2026 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland dürfte das durch eine Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfolgen.

Es ist zu erwarten, dass die CSDDD weitergehende Pflichten als das LkSG enthalten wird, wie zum Beispiel erweiterte Berichts- und Transparenzpflichten oder strengere Haftungsregelungen. Insgesamt ergänzt die CSDDD das LkSG und zielt darauf ab, die Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und zu verschärfen. Das LkSG kann als Vorläufer gesehen werden, der möglicherweise durch die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht weiterentwickelt wird.

Anwendungsbereich CSDDD aktueller Stand

Mit dem Inkrafttreten der verbindlichen Gesetzgebung stehen sowohl Unternehmen innerhalb der EU als auch nichteuropäische Unternehmen, die in der EU tätig sind, in der Pflicht, den Anforderungen des Gesetzestextes gerecht zu werden. Die CSDDD gilt für EU-Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte und einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro haben sowie für ausländische Unternehmen, wenn diese mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in der Union generiert haben. Die Richtlinie sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten in drei Phasen vor, Übergangsfristen für betroffene Unternehmen variieren dabei je nach Unternehmensgröße und -branche. 

Nach aktuellem Stand enthält die Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten folgende Übergangsfristen zum Anwendungsbereich:

  • Drei Jahre nach Inkrafttreten

    EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und über 1,5 Milliarden Euro Netto-Jahresumsatz sowie ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Nettoumsatz.

  • Vier Jahre nach Inkrafttreten

    EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und über 900 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz oder ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Nettoumsatz.

  • Fünf Jahre nach Inkrafttreten

    Die CSDDD gilt für alle erfassten Unternehmen mit den anfangs genannten Schwellenwerten. Bei außereuropäischen Franchiseunternehmen beziehen sich die Schwellenwerte auf den in der EU generierten Nettoumsatz.

Die Zeitleiste zeigt die Daten von der Veröffentlichung bis zur Pflichterfüllung der CSDDD nach aktuellem Stand.

Was ist die CSDDD, welche Unternehmen werden davon betroffen sein und was sind die nächsten Schritte?

Die von der Europäischen Union eingeführte Corporate Sustainability Due Diligence Directive verpflichtet Unternehmen, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und Lieferketten auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren, zu mindern und zu berichten. 

Die Richtlinie betrifft primär große Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich Kleinstunternehmen) fallen nicht in den Anwendungsbereich. Allerdings können auch KMUs in den Geltungsbereich fallen, wenn sie Teil von Wertschöpfungsketten sind, die den Anforderungen der Sorgfaltspflicht unterliegen. Besonders Unternehmen aus Branchen mit hohem Risiko für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden müssen mit strengen Kontrollen rechnen.

Als risikoreiche Sektoren gelten:

  • Herstellung von Textilien, Leder und verwandten Erzeugnissen (einschließlich Schuhe)
  • Großhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen
  • Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei (einschließlich Aquakultur)
  • Herstellung von Lebensmittelprodukten
  • Großhandel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, lebenden Tieren, Holz, Lebensmitteln und Getränken
  • Gewinnung mineralischer Ressourcen, unabhängig davon, wo sie gewonnen werden (einschließlich Rohöl, Erdgas, Steinkohle, Braunkohle, Metalle und Metallerze sowie aller anderen, nichtmetallischen Mineralien und Steinbruchprodukte)
  • Herstellung von Grundmetallerzeugnissen, sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien und Metallerzeugnissen (ausgenommen Maschinen und Ausrüstungen) 
  • Großhandel mit mineralischen Rohstoffen, mineralischen Grunderzeugnissen und Zwischenerzeugnissen (einschließlich Metalle und Metallerze, Baustoffe, Brennstoffe, Chemikalien und andere Zwischenprodukte).

Die Verabschiedung der Verordnung sowie ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union markiert den Abschluss eines vierjährigen Prozesses und stellt einen Wendepunkt für Menschenrechte und ökologische Sorgfaltspflichten dar. Die Umsetzung der CSDDD erfordert umfangreiche Analysen der Liefer- und Wertschöpfungsketten, was einer engen Zusammenarbeit mit Lieferanten und anderen Partnern entlang der gesamten Wertschöpfungskette bedarf. Unternehmen sollten sich frühzeitig darüber informieren, welche Fristen und Anforderungen sie einzuhalten haben. So können sie rechtzeitig Schwachstellen identifizieren, Informationen von Lieferanten o. ä. einholen, geeignete Maßnahmen ergreifen und mit der Umsetzung beginnen, um Sanktionen zu vermeiden.

Welche Anforderungen ergeben sich für Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Corporate Sustainability Due Diligence Directive fallen?

Um die Richtlinie umzusetzen und Compliance zu gewährleisten, müssen in den Geltungsbereich fallende Unternehmen eine Reihe spezifischer Anforderungen erfüllen.

  • Risikomanagement

    Unternehmen müssen negative Einflüsse aus ihren Geschäftshandlungen, von Tochterunternehmen und Lieferketten auf Umwelt und Menschenrechte identifizieren und bewerten. Dabei geht es um jegliche Aspekte hinsichtlich Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften, Verlust der biologischen Vielfalt, Umweltverschmutzung und Zerstörung des Naturerbes. Ziel ist es, Schwachstellen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erkennen, von der Rohstoffbeschaffung bis zur Endproduktion.

  • Sorgfaltspflicht

    Unternehmen sind verpflichtet, identifizierte Risiken innerhalb ihrer Geschäftshandlungen und Lieferketten durch angemessene Maßnahmen zu minimieren oder zu beseitigen. Dazu gehört die Einführung von Standards und Prozessen, die sicherstellen, dass Menschenrechte nicht verletzt und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Zulieferer und Partner diese Standards einhalten.

  • Präventivmaßnahmen

    Neben der Risikobewertung müssen Unternehmen präventive Maßnahmen entwickeln, um potenzielle Verstöße zu verhindern. Hiermit einher geht die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen. Im Falle von festgestellten Verstößen sind sofortige Korrekturmaßnahmen erforderlich, um die Verletzung zu beseitigen und zukünftige Verstöße zu vermeiden.

  • Beschwerdemanagement

    Indem Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten, profitieren sie von der Möglichkeit, frühzeitig auf Risiken hingewiesen oder auf Probleme aufmerksam gemacht zu werden. Außerdem geben sie betroffenen Menschen die Möglichkeit, auf Missstände aufmerksam zu machen.

  • Climate Transition Plan

    Unternehmen müssen einen Plan verabschieden, der sicherstellt, dass sowohl Geschäftsmodell als auch Strategie mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C des Pariser Vertrags vereinbar sind. Die Anforderungen der CSDDD müssen in die gesamte Unternehmenspolitik integriert werden. Dies bedeutet, dass die Einhaltung der Richtlinie ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie wird.

  • Einbindung von Stakeholdern:

    Unternehmen müssen aktiv mit betroffenen Stakeholdern wie Arbeitnehmern, Zulieferern und Gemeinschaften, die von den Unternehmensaktivitäten betroffen sind, zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend, um relevante Informationen zu sammeln und effektive Maßnahmen zu entwickeln.

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Unternehmen müssen transparent über ihre Aktivitäten berichten und einen Sorgfaltsbericht erstellen, der entweder in ihrem Nachhaltigkeitsbericht oder auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht wird. Dies beinhaltet eine detaillierte Darstellung der identifizierten Risiken, der ergriffenen Maßnahmen und der erreichten Fortschritte.

Die Erfüllung dieser Anforderungen erfordert von Unternehmen eine umfassende Anpassung ihrer internen Prozesse und ihrer Geschäftsstrategie. Dies stellt sicher, dass die Unternehmen nicht nur rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch ihre Verantwortung für eine nachhaltige und ethische Geschäftspraxis übernehmen.

Wie unterscheidet sich die CSDDD von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Die CSDDD und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind zwei zentrale Richtlinien der EU, die sich jedoch in ihrem Fokus unterscheiden: 

CSDDD

  • konzentriert sich auf die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards in der Lieferkette von Unternehmen
  • Schwerpunkt liegt auf der Prävention und dem Management von Risiken, die durch die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens entstehen können
  • Ziel: Unternehmen verpflichten, proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu verhindern und im Falle von Verstößen sofort zu handeln
  • Richtlinie betrifft vor allem große Unternehmen mit einem hohen Nettoumsatz und einer beträchtlichen Anzahl von Mitarbeitenden, insbesondere in risikobehafteten Branchen
  • gilt für Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind, sowie für einige Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU geschäftlich aktiv sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten

CSRD

  • regelt die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmen
  • erfordert eine detailliertere Offenlegung von Informationen über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG)
  • verlangt einen transparenten Bericht über die Nachhaltigkeitspraktiken, die erzielten Fortschritte und die damit verbundenen Risiken in Form einer schriftlichen 
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Ziel: Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern ein klares Bild von der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens zu geben
  • betrifft eine größere Anzahl von Unternehmen, einschließlich KMUs
  • alle großen Unternehmen sowie börsennotierte KMUs in der EU müssen detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen

Beide Richtlinien ergänzen sich, indem sie Unternehmen dazu verpflichten, sowohl präventive Maßnahmen zu ergreifen als auch transparent über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten.

Von der Pflicht, jährlich über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten zu berichten, werden Unternehmen ausgenommen, die der CSRD unterfallen.

Welche Verpflichtungen kommen auf Unternehmen und deren Geschäftsführung durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive zu?

Die CSDDD geht mit der Verantwortung für Unternehmen und deren Geschäftsführung einher, die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sicherzustellen. Die Geschäftsführung hat dafür Sorge zu tragen, dass alle relevanten Risiken identifiziert, bewertet und durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig über ihre Fortschritte zu berichten und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. 

Unternehmen müssen die Sorgfaltspflicht in alle Unternehmensrichtlinien integrieren und über eine Sorgfaltspflichtpolitik verfügen, sodass Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten zu zentralen Elementen der Geschäftstätigkeit werden. Diese Sorgfaltspflichtpolitik muss Folgendes enthalten: 

  • eine langfristige Beschreibung des Unternehmensansatzes im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht
  • einen Verhaltenskodex mit den Regeln und Grundsätzen, die von den Mitarbeitenden und Tochtergesellschaften einzuhalten sind
  • eine Beschreibung der zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht eingerichteten Prozesse, inkl. Maßnahmen, um die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen und seine Anwendung auf bestehende Geschäftsbeziehungen auszuweiten

Es ist die Pflicht der Geschäftsführung, allen relevanten Mitarbeitenden Schulungen zu ermöglichen, um die Anforderungen der CSDDD zu verstehen und umzusetzen. Dies beinhaltet sowohl Schulungen zu spezifischen Risiken und Maßnahmen als auch regelmäßige Fortbildungen, um auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen zu bleiben.

Neben den Sorgfaltspflichten muss die Geschäftsführung sicherstellen, dass relevante Stakeholder wie Mitarbeitende, Zulieferer und betroffene Gemeinschaften in den Due-Diligence-Prozess einbezogen werden. 

Diese Einbindung ist entscheidend, um relevante Informationen zu sammeln und sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind.

Unternehmen müssen mit nationalen und EU-Behörden zusammenarbeiten, die für die Überwachung der Einhaltung der CSDDD verantwortlich sind. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) federführend für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive.

Die Bedeutung der CSDDD für Unternehmen

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive stellt eine bedeutende regulatorische Veränderung dar, die Unternehmen in Deutschland und den Mitgliedsstaaten der EU zwingt, ihre Geschäftspraktiken grundlegend zu überdenken. Es geht nicht nur darum, rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch darum, Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt zu übernehmen und sich ihrer Auswirkungen bewusst zu werden. 

Die Nichteinhaltung der Richtlinie kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Sanktionen und Bußgeldern. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Umsatzes. Die Betroffenen haben dann fünf Jahre Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen, einschließlich Gewerkschaften und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Zudem kann das Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen oder anderweitig sanktioniert werden. Unternehmen, die proaktiv handeln und alle Anforderungen erfüllen, können nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und das Vertrauen der Kunden gewinnen.

Umsetzungshilfe für Corporate Sustainability

Unser Partner osapiens bietet mit ihrer SaaS-Plattform osapiens HUB eine Umsetzungshilfe für Nachhaltigkeitsverordnungen. Gemeinsam unterstützen wir Unternehmen dabei, die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes digital, automatisiert und rechtssicher umzusetzen und die Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen.

Das könnte Dich auch interessieren

Das Bild zeigt den CO₂-Ausstoß einer Fabrik. Im Rahmen des Klimaschutzes soll mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der CO₂-Gehalt ausgeglichen und reduziert werden.

CBAM: Was Du über das Europäische CO₂-Grenzausgleichssystem für Unternehmen wissen musst

Der CBAM verpflichtet Importeure, einen CO₂-Preis für bestimmte Produkte zu zahlen, sodass Wettbewerbsnachteile heimischer Unternehmen ausgeglichen werden. In diesem Artikel beleuchten wir die zentralen Aspekte der Verordnung und erläutern, was Unternehmen beachten müssen.
Das Bild zeigt einen Hafen voller Container und steht bildlich für das neue Lieferkettengesetz. Das LkSG verpflichtet unter den Geltungsbereich fallende Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten.

LkSG: Was Dein Unternehmen über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wissen muss

Zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten gibt es eine neue Verordnung: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Hier erfährst Du alles, was Du wissen musst.
Das Bild zeigt einen Wald, der kurz davor steht, von Entwaldung zerstört zu werden.

EUDR: Das musst Du zur EU Deforestation Regulation wissen, um vorbereitet zu sein

Die EUDR wird für Unternehmen noch 2024 zur Pflicht. Hier findest Du alles, was Du über die EU-Entwaldungsverordnung wissen musst.

Sandra Kuppe, Partnermanagerin, esentri AG

Sandra Kuppe
Twin Transformation Advisor

Unsere Ansprechpartnerin beantwortet gerne offene Fragen

Betrifft die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD Dein Unternehmen und bist Du verantwortlich für die Erfüllung der Verordnung? Wenn Du Fragen hast oder Dich zu einem konkreten Thema austauschen möchtest, stehe ich Dir gerne zur Verfügung. Sende mir eine Mail oder buche Dir über meinen Buchungslink ein unverbindliches Gespräch.