EUDR: Das musst Du zur EU Deforestation Regulation wissen, um vorbereitet zu sein

Die EU Deforestation Regulation (EUDR) tritt Ende 2024 in Kraft und hat das Ziel, die Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu reduzieren. Diese Verordnung richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte auf den EU-Markt bringen, welche in Verbindung mit Entwaldung stehen. In diesem Artikel erklären wir, was die EUDR ist, wen sie betrifft und wie Unternehmen sich darauf vorbereiten können.

EU Deforestation Regulation (EUDR): Worum geht’s?

EUDR steht für EU Deforestation Regulation, zu Deutsch EU-Entwaldungsverordnung. Die Entwaldungsverordnung ist ein Bestandteil des EU-Green-Deals, der im Rahmen der Zielerreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen erlassen wurde. Entwaldungsfreie Lieferketten sind ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Landwirtschaft mit zahlreichen positiven ökologischen und sozialen Effekten.

Ab dem 30.12.2025 gilt ein Verbot für nicht-entwaldungsfreie Produkte. In allen EU-Mitgliedstaaten dürfen bestimmte Rohstoffe und ihre Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- und ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Unternehmen, die Holz, Vieh, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk und Soja sowie hieraus erschaffene Erzeugnisse wie Leder, Möbel, Papier oder Schokolade importieren oder innerhalb der EU handeln, müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind und sie alle Sorgfaltspflichten erfüllen.

Die Einhaltung der Regelungen muss durch Einreichung einer Sorgfaltserklärung bestätigt werden. Im Falle von Verstößen haben Unternehmen mit verschiedenen Arten von Sanktionen zu rechnen, die neben finanziellen Auswirkungen auch die Reputation des Unternehmens beeinträchtigen können.

Ziele der EUDR

Ein Bericht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft spricht eine klare Sprache: Für den Konsum an landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Europa werden anderswo auf der Welt Wälder zerstört oder geschädigt. Ziel der EUDR ist es, gegen Entwaldung und Waldschädigung vorzugehen, was wiederum zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen und des weltweiten Verlusts an biologischer Vielfalt führt.

Die Verordnung der Europäischen Union soll sicherstellen, dass Produkte, die auf dem EU-Markt verkauft werden, nicht mit Entwaldung in Zusammenhang stehen. Mit dem Ansatz verbindlicher, unternehmerischer Sorgfaltspflichten soll das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten sichergestellt werden. 

Reduktion der globalen Entwaldung:
Sicherstellen, dass keine Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, auf dem EU-Markt verkauft werden.

Transparenz in Lieferketten:
Fördern der Rückverfolgbarkeit und Transparenz von Rohstoffen und Erzeugnissen.

Schutz der Biodiversität:
Bewahrung der Wälder und ihrer Artenvielfalt durch nachhaltige Praktiken.

Wen betrifft die europäische Verordnung?

Die Verordnung betrifft eine Vielzahl von Marktteilnehmern, darunter:

Das Icon zeigt die Weltkugel, ein Flugzeug und ein Schiff. Dies soll den Import von Gütern verdeutlichen.

Importeure

Unternehmen, die Produkte aus Nicht-EU-Ländern in die EU importieren.

Das Bild zeigt den Austausch von Geld zwischen zwei Personen. Dies soll einen Handel verdeutlichen.

Händler

Unternehmen, die innerhalb der EU mit den betroffenen Rohstoffen und Erzeugnissen handeln.

Das Bild zeigt eine Fabrik. Dies soll die Herstellung von Gütern verdeutlichen.

Hersteller

Unternehmen, die diese Rohstoffe verarbeiten und Produkte daraus herstellen.

Besonders betroffen sind die Holz- und Papierindustrie, Lebensmittelindustrie, Textil- und Modeindustrie, Gummi- und Kautschukindustrie, Chemische Industrie, Einzelhandel und Großhandel, Bau- und Möbelindustrie sowie die Kosmetik- und Körperpflegeindustrie. Die Regelungen gelten auch für Landwirte und Waldbesitzer in der EU, sobald sie die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen oder exportieren. 

Teil der Verordnung ist ebenfalls, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Produktionslandes hergestellt wurden. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Landnutzung, Arbeits- und Menschenrechte berücksichtigt. Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung für ihre Produkte abzugeben. Diese Verpflichtung gilt generell, unabhängig davon, ob das Unternehmen aus der EU stammt, und deckt sowohl legale als auch illegale Entwaldung innerhalb und außerhalb der EU ab.

Verschiebung der EUDR um ein Jahr rechtswirksam

Aufgrund der komplexen Natur der Verordnung und der zusätzlichen internationalen Beteiligung hat die Mehrheit des Europaparlaments dem Vorschlag einer Verschiebung zugestimmt. Damit werden die Rechtsvorschriften am 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen verpflichtend.

Veröffentlichung von Leitlinien zur EUDR

Außerdem veröffentlichte die EU-Kommission Leitlinien zur Anwendung der EUDR und einen stärkeren Rahmen für die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung von globalen Interessenträgern, Mitgliedstaaten und Drittländern bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Verordnung über Entwaldung. Die Leitlinien definieren zentrale Begriffe der Verordnung und enthalten Beispiele, die eine Umsetzung der Richtlinie auf Anwenderseite vereinfachen sollen.

Ab wann tritt die EUDR in Kraft?

Die Verordnung wurde am 30. Juni 2023 verabschiedet und wäre nach ursprünglichen Angaben nach einer Übergangszeit von 18 Monaten ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Für kleine Unternehmen gilt eine Übergangszeit von 24 Monaten.

Das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben Ende 2024 der Verschiebung der EUDR formal zugestimmt. Eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union liegt vor.

Der Anwendungsbeginn der EUDR ist somit endgültig um 12 Monate verschoben.

Marktbeteiligte müssen folglich ab dem 30. Dezember 2025 den neuen Sorgfaltspflichten gerecht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026 den neuen Pflichten nachzukommen.

Als Nicht-KMU gilt, wer 250 oder mehr Personen beschäftigt oder wer weniger als 250 Personen beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat. Als KMU gilt jedes Unternehmen, das sich unter diesen Mitarbeiterzahlen und finanziellen Schwellenwerten befindet.

Sorgfaltspflichten für die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfüllen

Laut der EUDR dürfen Marktteilnehmer nur relevante Erzeugnisse in Umlauf bringen, wenn ihnen vom Lieferanten eine Sorgfaltserklärung vorliegt. Diese muss belegen, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31.12.2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zu einer anderweitigen Schädigung von Wäldern geführt hat.

Unternehmen müssen außerdem nachweisen, dass bei der Produktion die Menschenrechte und Rechte indigener Völker geachtet werden. Weiterhin müssen die Erzeuger Geoinformationsdaten zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, wo sich die jeweiligen Anbauflächen befinden. Dadurch kann beispielsweise anhand von Satellitendaten die Richtigkeit der Erklärung überprüft werden.

Die IHK fasst die Pflichten für Unternehmen gemäß Artikel 2 der Verordnung wie folgt zusammen:

  • Unternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen oder exportieren, auch KMU und Händler, die nicht KMU sind: Sorgfaltspflichten, Sorgfaltserklärung, Meldung von Hinweisen auf mögliche Verstöße.
  • Händler, die KMU sind: Dokumentation von An- und Verkäufen, Meldung von Hinweisen auf mögliche Verstöße.

Was genau muss dokumentiert werden?

Die Sorgfaltspflicht umfasst die Sammlung von Informationen, Maßnahmen zur Risikobewertung und gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikominderung

Informationen

Die Marktteilnehmer sammeln Informationen, Unterlagen sowie Daten und bewahren sie ab dem Datum der Bereitstellung der relevanten Erzeugnisse auf dem Markt oder deren Ausfuhr für einen Zeitraum von fünf Jahren auf. Die Informationsanforderungen umfassen laut der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates folgende Punkte:

a) Eine Beschreibung, einschließlich des Handelsnamens und der Art der relevanten Erzeugnisse sowie des gebräuchlichen Namens der Art und ihres vollständigen wissenschaftlichen Namens. Die Beschreibung des Erzeugnisses umfasst eine Liste der relevanten Rohstoffe und relevanten Erzeugnisse, die darin enthalten sind oder zu ihrer Herstellung verwendet wurden.

b) Die Menge der relevanten Erzeugnisse in Eigenmasse oder gegebenenfalls in Eigenvolumen oder Stückzahl. In besonderen Fällen ist eine spezielle Maßeinheit des in der Sorgfaltserklärung angegebenen Codes des Harmonisierten Systems anzugeben.

c) Das Erzeugerland und gegebenenfalls dessen Landesteile.

d) Die Geolokalisierung aller involvierten Grundstücke sowie den Zeitpunkt oder Zeitraum der Erzeugung. Enthält ein Erzeugnis relevante Rohstoffe, die auf verschiedenen Grundstücken erzeugt wurden, ist die Geolokalisierung für jedes der jeweiligen Grundstücke anzugeben. 

e) Name, Anschrift und E-Mail-Adresse aller Unternehmen oder Personen, von denen sie mit den relevanten Erzeugnissen beliefert wurden.

f) Name, Anschrift und E-Mail-Adresse aller Unternehmen, Marktteilnehmer oder Händler, an die die relevanten Erzeugnisse geliefert wurden.

g) Angemessen schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass die relevanten Erzeugnisse entwaldungsfrei sind.

h) Angemessen schlüssige und überprüfbare Informationen darüber, dass die Erzeugung der relevanten Rohstoffe im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erfolgt ist. Einschließlich aller Vereinbarungen, die das Recht begründen, das betreffende Gebiet für die Erzeugung der relevanten Rohstoffe zu nutzen.

Die entsprechenden Informationen sind in der über das Informationssystem zu übermittelnden Sorgfaltserklärung anzugeben. Kann der Marktteilnehmer die erforderlichen Informationen nicht einholen, dürfen die betroffenen Erzeugnisse nicht auf den Unionsmarkt gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden. 

Risikobewertung

Weiter müssen Unternehmen die gesammelten Informationen in die Risikobewertung ihrer Sorgfaltspflichtregelung einfließen lassen, um das Risiko, dass nicht EUDR-konforme Erzeugnisse in die Lieferkette gelangen, zu überprüfen und zu bewerten. Neben der Bewertung des Risikos zur Entwaldung und Waldschädigung müssen auch Aspekte wie die Einbeziehung von indigenen Völkern, der Einhaltung lokaler Gesetze sowie der Vermischung mit nicht-konformen relevanten Erzeugnissen analysiert und bewertet werden. Marktteilnehmer müssen nachweisen, wie die gesammelten Informationen anhand der Risikobewertungskriterien geprüft wurden und wie das Risiko ermittelt wurde. Dies muss jährlich wiederholt, geprüft und dokumentiert werden. 

Risikominderung

Sofern die Risikobewertung kein vernachlässigbares Risiko ergeben hat, sind vom Marktteilnehmer vor dem Inverkehrbringen geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Diese Maßnahmen müssen dokumentiert werden.

Diese Verfahren und Maßnahmen können Folgendes umfassen:

a) Anforderung zusätzlicher Informationen, Daten oder Unterlagen

b) Durchführung unabhängiger Erhebungen oder Audits

c) Ergreifen anderer Maßnahmen im Zusammenhang mit den Informationsanforderungen

Was müssen betroffene Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten die Übergangsfrist nutzen, um das eigene Beschaffungs- und Produktportfolio zu analysieren und mögliche Lücken zu identifizieren. Wie auch beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt (LkSG) und der kommenden Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) stellen Transparenz und Datenverfügbarkeit einen zentralen Aspekt zur Erfüllung der Anforderungen dar. Die Schaffung von Transparenz bietet außerdem die Möglichkeit, Risiken und Chancen in der eigenen Lieferkette zu identifizieren und proaktiv anzugehen.

Welche digitalen Tools können helfen?

Eine erfolgreiche Datenerhebung erfordert eine solide technische Unterstützung bei allen Beteiligten. Um die Sorgfaltspflichten der neuen EU-Entwaldungsverordnung zu erfüllen, können verschiedene digitale Tools und Technologien eingesetzt werden. Diese Tools helfen Unternehmen, ihre Lieferketten zu überwachen, Compliance-Anforderungen zu erfüllen und Transparenz zu gewährleisten:

Blockchain-Technologie
Blockchain ermöglicht die Datenhaltung und kann verwendet werden, um transparente und unveränderliche Aufzeichnungen über die Herkunft und Bewegung von Rohstoffen entlang der Lieferkette zu führen. Dies hilft, die Herkunft von Produkten nachzuverfolgen und die Einhaltung der EUDR zu gewährleisten.

Satellitenüberwachung und Fernerkundung
Satellitenbilder und Fernerkundungstechnologien ermöglichen die Überwachung von Waldgebieten in Echtzeit. Diese Technologien können zur Erkennung von Entwaldung und Landnutzungsänderungen eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass Rohstoffe nicht aus gefährdeten Gebieten stammen.

Geografische Informationssysteme (GIS)
GIS-Tools ermöglichen die Kartierung und Analyse von Waldgebieten und Lieferketten. Unternehmen können GIS nutzen, um Risikobewertungen durchzuführen und potenzielle Entwaldungsrisiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren.

Nachhaltigkeitsplattformen
Plattformen wie EcoVadis, CDP (Carbon Disclosure Project) und andere bieten Tools und Dienstleistungen zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Lieferketten. Diese Plattformen helfen Unternehmen, die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Lieferanten zu bewerten und zu überwachen.

Datenanalyse und KI
Datenanalysetools und Künstliche Intelligenz können genutzt werden, um große Datenmengen zu analysieren und Muster zu erkennen, die auf Entwaldungsrisiken hinweisen könnten. Diese Technologien können helfen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und Risiken frühzeitig zu erkennen.

Zertifizierungssysteme
Zertifizierungen wie FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification) bieten Nachweise für nachhaltige Forstwirtschaft. Unternehmen können digitale Zertifizierungssysteme nutzen, um die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten und zu dokumentieren.

Transparenz- und Berichterstattungstools
Tools für die Transparenz und Berichterstattung, wie z.B. Nachhaltigkeitsberichte und Online-Transparenzplattformen, helfen Unternehmen, ihre Bemühungen zur Einhaltung der EUDR öffentlich darzulegen und Stakeholdern gegenüber Rechenschaft abzulegen.

Lieferketten-Management-Software
Spezialisierte Softwarelösungen für das Lieferketten-Management bieten Funktionen zur Überwachung und Verwaltung der gesamten Lieferkette. Eine EUDR Software hilft bei der Dokumentation von Lieferanteninformationen, der Durchführung von Risikoanalysen und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Die EUDR Software osapiens HUB bietet beispielsweise eine automatisierte Lösung zur Einhaltung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten.

Lösung zur Einhaltung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten

Unser Partner osapiens hat mit dem osapiens HUB for EUDR eine EUDR Software-Lösung konzipiert: Eine integrierte Software mit einer kostenlosen App zur Datenerfassung inklusive Geolokalisierung. Die EUDR Software ermöglicht die gezielte Verfolgung von Sendungsdetails und die Rationalisierung von Logistikprozessen durch Funktionen wie z.B. die Anlage von Chargen und die Aggregation.

Wie können Unternehmen im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung von PEFC profitieren?

Das Programme for the Endorsement of Forest Certification (PEFC) bietet Zertifizierungen, die Unternehmen dabei helfen können, die Anforderungen der EUDR zu erfüllen:

  • Nachweis der Nachhaltigkeit

    PEFC-Zertifikate bieten einen glaubwürdigen Nachweis dafür, dass Holz- und Papierprodukte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen.

  • Transparenz in der Lieferkette

    PEFC-zertifizierte Produkte haben eine dokumentierte Lieferkette, die es Unternehmen ermöglicht, die Herkunft ihrer Rohstoffe zu verfolgen. Dies erhöht die Transparenz und reduziert das Risiko, dass Produkte aus illegalen oder nicht nachhaltigen Quellen stammen.

  • Risikominderung

    Durch die Verwendung von PEFC-zertifizierten Materialien können Unternehmen das Risiko von Verstößen gegen die EUDR erheblich reduzieren. Die Zertifikate garantieren, dass die Produkte aus Wäldern stammen, die verantwortungsvoll und nachhaltig bewirtschaftet werden.

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

    Da die Zertifizierung umfassende Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsstandards abdeckt, können Unternehmen sicher sein, dass sie den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

  • Reputation und Vertrauen

    Der Einsatz von PEFC-zertifizierten Produkten kann das Ansehen eines Unternehmens verbessern und das Vertrauen der Kunden und Stakeholder stärken, wodurch sich Wettbewerbsvorteile ergeben.

  • Zugang zu Märkten und Kunden

    Durch die Verwendung von PEFC-zertifizierten Produkten können Unternehmen ihre Marktchancen erhöhen und neue Kunden gewinnen, die nachhaltige Beschaffungspraktiken schätzen.

  • Berichterstattung und Kommunikation

    PEFC bietet Unterstützung bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeitsleistungen. Unternehmen können ihre Zertifizierung in Nachhaltigkeitsberichten und Marketingmaterialien verwenden, um ihre Bemühungen um Nachhaltigkeit zu kommunizieren und ihre Compliance mit der EUDR hervorzuheben.

  • Schulung und Unterstützung

    PEFC bietet Schulungen und Ressourcen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, die Anforderungen der Zertifizierung zu verstehen und umzusetzen. Diese Unterstützung kann Unternehmen helfen, die notwendigen Prozesse und Systeme zur Einhaltung der EUDR zu implementieren.

Insgesamt können Unternehmen durch die Integration von PEFC-zertifizierten Materialien und die Einhaltung der PEFC-Standards ihre Verpflichtungen im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung besser erfüllen und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen.

Wie kann man Produkte oder Dienstleistungen im Einklang mit der EU-Verordnung zur Verhinderung der Entwaldung verkaufen?

Produkte oder Dienstleistungen im Einklang mit der EU-Verordnung zur Verhinderung der Entwaldung zu verkaufen, erfordert ein umfassendes Verständnis der Verordnung und die Implementierung bestimmter Maßnahmen. Hier sind einige Schritte, die Deinem Unternehmen helfen können:

  • Lieferkettenanalyse und -transparenz

    – Analysiere und dokumentiere alle Schritte der Lieferkette, um sicherzustellen, dass die Herkunft aller Rohstoffe nachvollziehbar ist.

    – Führe regelmäßige Audits bei Lieferanten durch, um deren Compliance mit der EUDR sicherzustellen.

  • Zertifizierungen und Standards

    – Setze auf anerkannte Zertifizierungen wie PEFC oder FSC (Forest Stewardship Council), die die Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit von Produkten bestätigen.

  • Digitale Tools und Technologien

    – Nutze Technologien wie Blockchain, um Lieferketten transparent aufzuzeigen und zurückzuverfolgen.

    – Ziehe geografische Informationssysteme und Satellitenüberwachung zur Überprüfung der Landnutzung und zur Verhinderung illegaler Entwaldung heran.

  • Compliance-Management

    – Entwickle und implementiere Systeme zur Sorgfaltspflicht, um Risiken in der Lieferkette zu identifizieren und reduzieren.

    – Führe regelmäßige Risikobewertungen durch, um potenzielle Entwaldungsrisiken in Lieferketten frühzeitig zu erkennen.

  • Schulung und Sensibilisierung

    – Stelle Schulungen für Mitarbeitende hinsichtlich der Anforderungen der EUDR sowie der Bedeutung nachhaltiger Beschaffung sicher.

    – Arbeite eng mit Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass auch sie die Anforderungen der Verordnung verstehen und umsetzen.

  • Kommunikation und Berichterstattung

    – Erstelle regelmäßige Berichte über Bemühungen und Fortschritte im Bereich der Nachhaltigkeit und der Einhaltung der EUDR.

    – Nutze Nachhaltigkeitslabels und -zertifikate in der Produktkommunikation als Referenz für nachhaltige Praktiken.

  • Partnerschaften und Kooperationen

    – Beteilige Dich an branchenweiten Initiativen und Netzwerken, die sich der Verhinderung der Entwaldung verschrieben haben.

    – Arbeite mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammen, um Deine Bemühungen zu stärken und von deren Expertise zu profitieren.

  • Regelmäßige Überprüfung und Verbesserung

    – Überprüfe regelmäßig Deine Prozesse und Systeme und passe sie an, um immer den neuesten Anforderungen und Best Practices zu entsprechen.

    – Lass Deine Compliance-Systeme regelmäßig von externen Dritten überprüfen, um objektive Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge zu erhalten.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen stellst Du sicher, dass Deine Produkte und Dienstleistungen im Einklang mit der EU-Verordnung stehen und gleichzeitig Engagement für Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Handeln demonstrieren.

Was bedeutet die EUDR für Dein Unternehmen und dessen Lieferkette?

Um die Anforderungen zu erfüllen, muss Dein Unternehmen in der Lage sein, die Herkunft der Produkte bis zur Quelle und Region zurückzuverfolgen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine tiefgreifende Umstellung ihrer Lieferkettenmanagementprozesse, denn ähnlich wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) rückt die Nachvollziehbarkeit der gesamten Lieferkette in den Fokus und es entstehen umfangreiche Sorgfaltspflichten. 

Mit welchen Sanktionen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie die EUDR nicht einhalten?

Sollten Unternehmen nicht in der Lage sein, die geforderten Sorgfaltspflichten zu erfüllen, sieht die EUDR klare Sanktionen für Verstöße vor. Neben dem Entzug wirtschaftlicher Gewinne durch Transaktionen mit den relevanten Erzeugnissen erwarten Unternehmen steigende Bußgelder bei wiederholten Verstößen sowie Geldbußen von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes.

Zu den weiteren Sanktionen gehören der vorübergehende Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und vom Zugang zu öffentlichen Vergaben, das vorübergehende Verbot, die betreffenden Waren oder Produkte in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder auszuführen, sowie das Verbot, das vereinfachte Sorgfaltspflichtverfahren anzuwenden.

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Die EU Deforestation Regulation stellt eine bedeutende Herausforderung, aber auch eine Chance für Unternehmen dar, ihre Lieferketten nachhaltiger und transparenter zu gestalten. Durch die Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen können Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch einen Beitrag zum globalen Umweltschutz leisten. Lade Dir unser kostenfreies E-Book herunter, um alles Wichtige über die EUDR zu erfahren.

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